Der VCD kritisiert die Haltung der Stadt: „Viele SUV haben eine zulässige Gesamtmasse von deutlich mehr als 2,8 Tonnen“, sagt Lorenz Redicker, “hier ist eine Halterabfrage in der Regel überflüssig”, zumal die meisten Umbauten Fahrzeuge eher schwerer als leichter machten. „Es reicht also eine einfache Fahrzeugliste.“ Aus Sicht des VCD ist die Haltung des Ordnungsamtes eine Ausrede, mehr nicht.
In ihrer Antwort auf die Forderung des VCD, dafür zu sorgen, dass zu schwere Fahrzeuge nicht mehr auf Gehwegen parken, hat die Stadt erklärt, “bei offensichtlichen Verstößen gegen die Tonnenklassifizierung“, etwa durch Fahrzeuge der Sprinterklasse, würden diese verwarnt. Der VCD hat gewisse Zweifel, ob diese Aussage einem Realitätscheck standhält. Neben Kleintransporter dürfen auch Wohnmobile nicht auf dem Gehweg parken. „Dass hier nennenswert Verwarnungen ausgesprochen werden, ist uns bislang noch nicht aufgefallen“, so Redicker. Schöne wäre es aus Sicht des VCD, wenn das Ordnungsamt hier seinen Worten auch Taten folgen ließe.